
Kein Feuerwerk im Ferienpark
Auf dem Gelände des Parks darf zum Jahreswechsel und auch sonst kein Feuerwerk gezündet werden. Auch in der Gemeinde Park Hosingen ist das Zünden von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt.
Kein Feuerwerk im Ferienpark
Auf dem Gelände des Parks darf zum Jahreswechsel und auch sonst kein Feuerwerk gezündet werden. Auch in der Gemeinde Park Hosingen ist das Zünden von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt.
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